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In jedem Schuljahr wählen die Eltern einer Klasse einen Klassenelternsprecher und einen Stellvertreter.

Der Klassenelternsprecher hat folgende Aufgaben:

- er vertieft das Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften.

- er wahrt und pflegt das Interesse und die Verantwortung der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder.

- er bespricht Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Lehrkräften oder dem Klassenleiter.

- er vermittelt zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften; dabei soll vor allem auf persönliche Aussprache der Betroffenen hingewirkt werden. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Klassenelternsprechers, Beschwerden der Erziehungsberechtigten entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen; sondern er muss die Erziehungsberechtigten an den Schulleiter ggf. an das Staatliche Schulamt verweisen.



 
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